Ortsverband Börger

UNSERE ZIELE FüR BöRGER: 02. Gemeindeverwaltung


2.1 Personal

 

2.1.1. Bauhof
  • Das Personal des Bauhofs muss von tätigkeitsfremden Aufgaben entlastet werden - daher wollen wir uns um eine Feststellung der originären Aufgaben und eine Entlastung von „nicht originären“ Aufgaben einsetzen.
  • Die Anzahl der Mitarbeiter*innen muss auf der Grundlage einer zukunftsorientierten Personalbedarfsberechnung angepasst werden.
2.1.2. Kindertagesstätten
  • Einführung der Kita-App - de Kita-App bietet einfache, digitale Werkzeuge für die Kita und eine mobile Vernetzung mit den Eltern. Die Eltern erhalten dadurch eine zentrale Stelle, an der alle Informationen von überall unkompliziert zu finden sind.
  • Ein regelmäßiger Austausch zwischen den Kita-Leitungen und den zuständigen Ansprechpartnern der Gemeinde Börger soll in Zukunft dafür sorgen, dass eine gute Zusammenarbeit gewährleistet wird. Hierzu soll auch die Erarbeitung eines gemeinsamen pädagogischen Konzeptes beider Kindertagesstätten genutzt werden.
  • Des Weiteren soll eine allgemeine Dienstanweisung für pädagogische Fachkräfte in der Gemeinde Börger erarbeitet und umgesetzt werden. Diese soll insbesondere folgende Punkte beinhalten:
    • Allgemeine Dienstpflichten aller pädagogischen Fachkräfte
    • Aufgaben und Dienstpflichten einzelner Mitarbeiter*innen
    • Aufgaben der Leiterin/des Leiters
    • Aufgaben der ständigen Vertreter*in der Leiter*in (stellvertretende Leitung)
    • Aufgaben der Gruppenleitung
    • Aufgaben der pädagogischen Fachkraft mit spezifischem Auftrag
    • Aufgaben der Mitarbeiter*innen in der Gruppe
    • Personalführung, Mitarbeitergespräche, einschließlich der Mitarbeiterjahresgespräche mit den Kita-Leitungen
    • Dienstbesprechungen
    • Arbeitszeit
    • Öffnungszeit der Einrichtung
    • Urlaub und Vertretung
  • Zur Planungssicherheit soll ein Finanzierungs- und Investitionsplan für das jeweilige Kita-Jahr für beide Kindertagesstätten aufgestellt werden.
2.1.3. Verwaltung
  • Die Anzahl der Mitarbeiter*innen muss auf der Grundlage einer zukunftsorientierten Personalbedarfsberechnung angepasst werden.
2.1.4. Strukturreform im Personalbereich
  • Verantwortlichkeiten und Vorgesetzteneigenschaften werden schriftlich festgelegt.
  • Verfahrensabläufe müssen geprüft, angepasst und dokumentiert werden.
2.1.5. Stärkung der Mitarbeiterrechte
  • Die Mitarbeiter*innen sollen in Entscheidungen eingebunden werden.
  • Zur Förderung von Fortbildungsmaßnahmen werden wir
    • die Erstellung einer Fortbildungsplanung sowie
    • die Erstellung eines Fortbildungskonzeptes umsetzen.
  • Alle Mitarbeiter*innen sollen regelmäßig Informationen zu ihren Rechten und Pflichten erhalten (Fürsorgepflicht der Gemeinde als Dienstherr).
  • Wir setzen uns für regelmäßige Personalversammlungen - mindestens eine pro Halbjahr - ein.
2.1.6. IT-Vernetzung aller Organisationsbereiche
  • Wir beabsichtigen die Schaffung eines gemeinsamen Netzwerkes der Gemeinde Börger mit Zugangs- und Austauschmöglichkeiten für alle Mitarbeiter*innen.
  • Wir setzen uns für die Beschaffung einer zeitgemäßen IT-Ausstattung für alle Arbeits- und Organisationsbereiche der Gemeinde ein.
  • Durch die Einführung einer softwarebasierten Personalplanung und -verwaltung für alle Mitarbeiter*innen der Gemeinde Börger, soll die Digitalisierung vorangetrieben werden.